Können wir Ihnen weiterhelfen?
Mit unserem Service für den EU-Umbau importierter
Japan-Fahrzeuge, können wir Sie umfangreich und kompetent unterstützen.
Wenn das Fahrzeug ohne EG-Typgenehmigung aus dem Ausland importiert wird, benötigt es für die deutsche Zulassung eine
Einzelbetriebserlaubnis samt Vollgutachten, gemäß § 21 StVZO. Zusammen mit einer autorisierten Prüfstelle organisieren wir das Abnahmeverfahren. Mit der dann erteilten Einzelbetriebserlaubnis wird
das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen.
Vor dem Abnahmeverfahren, wird das Fahrzeug von uns einer technischen Überprüfung unterzogen. Die daraus ermittelten Umbaumaßnahmen, wie die Beleuchtungsanlage und
notwendige Reparaturarbeiten für die Abnahme werden von uns durchgeführt.
Unser Kfz-Meisterbetrieb Christian Kalich informiert Sie gerne näher.
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